Seit März 2017 dürfen in Deutschland Cannabinoide (Cannabis) auf Rezept verordnet werden. Aufgrund der positiven Effekte in der Medizin ist die Resonanz hoch. Dennoch ist zu erwähnen, dass der Wirkungsnachweis aus wissenschaftlicher Sicht noch nicht ausreichend belegt ist. Es liegen bisher nur wenige randomisierte Studien mit kleinen Fallzahlen vor, die die Wirksamkeit gegen Krebszellen andeuten. Im Cannabis-Gesetz ist die Indikation jedoch nicht maßgeblich. Wird ein realistischer Behandlungserfolg erwartet, darf Cannabis verordnet werden, auch solange noch keine eindeutige Evidenz für oder gegen die Wirksamkeit zugrunde liegt.

Wie wirkt Cannabis?

Cannabis gehört zur Gattung der Hanfgewächse und ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen. Es ist hauptsächlich aufgrund seiner berauschenden Wirkung bekannt, welche beim Konsumieren der weiblichen Pflanzenteile eintritt. In der Medizin wird Cannabis aufgrund vielfältiger Therapiemöglichkeiten geschätzt. Sie wirkt analgetisch, psychoaktiv, appetitanregend, muskelrelaxierend aber auch antipsychotisch. Die organischen Säuren in der Pflanze werden für die medizinische Anwendung durch Hitze-Decarboxylierung in wirksame Formen umgewandelt. Dies passiert etwa beim Rauchen, Verdampfen oder Erhitzen in Öl. In der Schmerztherapie findet Cannabis großen Zuspruch. Hierbei sind die Wirkungen der Inhaltsstoffe THC und CBD verantwortlich. Sie beeinflussen sich gegenseitig in ihrer schmerzstillenden Wirkung und ergänzen sich bei der Muskelrelaxation, Anregung des Appetits sowie zur Minimierung von Angstzuständen. Zudem werden die psychotischen Effekte von THC durch die antipsychotischen Eigenschaften von CBD abgeschwächt.

Warum wird Cannabis in der Krebstherapie eingesetzt?

Cannabis findet vorwiegend in der Schmerztherapie seine Anwendung. Patienten mit chronischen  und neuropathischen Schmerzen profitieren von den Effekten der Hanfpflanze. Aber auch gegen Übelkeit, Erbrechen sowie Appetitlosigkeit während der Chemotherapie wird Cannabis eingesetzt.

Wie wird Cannabis eingenommen?

In Deutschland sind die Fertigarzneimittel Dronabinol, Nabilon und Nabiximols zugelassen. Vom Konsum der Blüten wird abgeraten, da die Konzentration der Wirkstoffe sehr unterschiedlich und auch in den einzelnen Schritten der Zubereitung nicht eindeutig abzuschätzen ist. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) spricht sich aufgrund von möglichen Verunreinigungen und Überdosierungen eindeutig gegen den Einsatz der Blüten aus. Cannabisextrakte werden normalerweise in Form von öligen Tropfenlösungen, Kapseln oder alkoholischen Inhalationslösungen angewendet. Blüten dagegen können inhaliert werden, was den Vorteil hat, dass keine giftigen Pflanzenmaterialien eingeatmet werden. Nabilon ist in Tablettenform zugelassen zur antiemetischen Therapie unter Chemotherapie, wenn andere Medikamente nicht entsprechend wirken.

Gibt es Nebenwirkungen?

Ja. Studien belegen, dass es Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem und die Psyche gibt. Die DGS empfiehlt daher zunächst die Verabreichung von Nabiximols. Sollte sich nicht die gewünschte Wirkung einstellen, wird es anschließend mit Dronabinol und erst zuletzt mit Cannabisblüten probiert.

Was ist noch zu wissen?

Der Patient muss vor der ersten Einlösung eines Cannabisrezeptes (Ausnahme: indikationsgerechte Verordnung von Canemes) bei den Krankenkassen einen entsprechenden Antrag stellen und den Entscheid über den Antrag abwarten. Die Krankenkasse ist verpflichtet, binnen drei Wochen zu antworten. Dieses Verfahren muss eingehalten werden, da sonst eine Verweigerung der Kostenübernahme möglich ist. Bei schwer kranken Menschen wird das Verfahren auf drei Tage beschleunigt. Zudem sollten die Patienten darüber informiert werden, dass der behandelnde Arzt gesetzlich verpflichtet ist, die anonymisierten Daten des Patienten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zwecks Cannabis-Begleiterhebung weiterzuleiten.

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