Implementierung von spezieller ambulanter Palliativversorgung

Jeder unheilbar an Krebs Erkrankte möchte die ihm verbleibende Zeit so angenehm wie möglich und mit geringen Beschwerden gestalten. Dabei ist nicht nur die Unterstützung der Angehörigen, sondern auch Erfahrung behandelnder Ärzte und des Pflegepersonals gefragt.

Unter palliativer Therapie wird die tumorspezifische Behandlung (palliative Chemotherapie, Immuntherapie oder Therapie mit zielgerichteten Medikamenten, Strahlentherapie oder auch Operation) verstanden, das heißt in einer Phase, in der keine Heilung mehr zu erwarten ist.

Eine frühzeitige Einbeziehung der Palliativmedizin in das Behandlungsschema ist für die Betroffenen von großer Bedeutung. Nicht nur das Wohlbefinden und die Lebensqualität können verbessert werden.  Eine palliative Versorgung ermöglicht es, den letzten Lebensabschnitt würdevoll zu verleben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formuliert diesen Zweig der Medizin folgendermaßen: „Palliativmedizin ist die aktive und ganzheitliche Behandlung von Patienten, die an einer fortschreitenden Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung leiden. Hierbei besitzt die Beherrschung von Krankheitsbeschwerden und die psychologische, soziale und auch seelsorgerische Betreuung höchste Priorität.”

Um dieses Ziel zu erreichen, hat auch die Gesundheitspolitik erkannt, dass die Palliativmedizin längst kein Tabuthema mehr ist. 2015 wurde das Hospiz- und Palliativgesetz verabschiedet. 2016 folgte die Unterzeichnung einer nationalen Strategie für die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen.

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV). Dazu gehören ärztliche und pflegerische Leistungen, insbesondere die Schmerztherapie. Die Möglichkeit, diese Leistungen im häuslichen und familiären Umfeld wahrzunehmen, hat dabei Priorität.

In Deutschland entstanden während der letzten Jahre stationäre als auch die ambulante allgemeine und spezialisierte palliative Versorgungseinrichtungen. Dazu zählen derzeit etwa 1500 ambulante Einrichtungen, über 200 stationäre Hospize für Erwachsene und Kinder sowie ebenfalls über 200 Palliativstationen an Kliniken.

Aufgrund der ambulanten Betreuung können viele Patienten zuhause im Kreise ihrer Familie versorgt werden. Nur ca. 10–15 % aller Patienten benötigen eine spezielle Unterstützung, so dass eine stationäre Unterbringung in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation nötig ist.

Zunächst ist eine konsequente Behandlung besonders belastender Symptome eine wichtige Voraussetzung für eine gute Lebensqualität. Im Wissen um die Unheilbarkeit der Erkrankung ist es das Ziel, den seelischen und spirituellen Bedürfnissen in dieser letzten Lebensphase gerecht zu werden. Auch die Beratung bei psychischen und sozialen Problemen kann eine wichtige Rolle spielen. In der Palliativversorgung arbeiten Pflegedienste, Palliativmediziner und Kooperationspartner zusammen mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Patienten und Angehörige auch in sozialrechtlichen Fragen beraten oder bei Behördengängen begleiten. Oftmals sind sie aber auch einfach als Zuhörer da, was für Menschen, die ihren letzten Weg gehen, eine große Stütze sein kann.

Viele Patienten leben mit der Tumorerkrankung mittlerweile über lange Zeit auch mit guter Lebensqualität. Dank der modernen Therapieverfahren ist die palliative Lebenszeit zunehmend länger geworden.
Außerdem kann auch eine unterstützende Behandlung (Supportivtherapie) als palliativmedizinische Maßnahme verstanden werden. Supportivtherapie bedeutet, dass Nebenwirkungen oder Komplikationen, die infolge der Krebsbehandlung auftreten können, reduziert oder beseitigt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen nach einer Chemotherapie oder einer Pilzinfektion nach einer Strahlenbehandlung.

Die Leistungen der ambulanten Hospizdienste sind für die Betroffenen kostenfrei.

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