Krebs während der Schwangerschaft

Jede 1000. Schwangerschaft wird von einer Tumorerkrankung begleitet. Bei etwa 2/3 der Erkrankungen handelt es sich um gynäkologisch-onkologische Befunde. Hierbei liegt Brustkrebs mit ca. 40 % und Gebärmutterhalskrebs mit 13 % auf den vorderen Plätzen, gefolgt von Lymphomen oder Schwarzem Hautkrebs. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anzahl von Krebserkrankungen während der Schwangerschaft erhöht ist. Entsprechend des Alters ist kein Anstieg erkennbar. Der Grund der Zunahme ist das höhere Alter der Schwangeren im Gegensatz zu vergangenen Jahrzehnten. Mit höherem Alter steigt auch das Risiko für Krebserkrankungen.

Häufig wird die Diagnose erst verzögert gestellt. Symptome werden als Schwangerschaftssymptome gedeutet oder ein Gang zum Arzt wird aufgeschoben, da während dieser Zeit andere Prioritäten gesetzt werden.

Diagnostik

Die Diagnosestellung erfolgt wie bei anderen Patienten auch. Dazu gehören beispielsweise Mammografie, Ultraschall, Stanzbiopsien, Thorax-CT, Kontrastmittel-MRT oder Röntgen-Thorax, sofern diese Verfahren erforderlich sind.

Nicht empfohlen sind eine Knochenszintigrafie und die Auswertung von Tumormarkern, da diese aufgrund der Schwangerschaft Veränderungen aufweisen können und eine exakte Aussage mitunter nicht möglich ist.

Da eine Schwangerschaft mit einer Krebserkrankung, unabhängig vom Alter der Frau, stets als eine Risikoschwangerschaft betrachtet wird, ist eine engmaschige Überwachung der Schwangerschaft wichtig.

Therapie während der Schwangerschaft

In den meisten Fällen lässt sich Krebs in der Schwangerschaft ohne Gefahr für Mutter und Kind behandeln. Entscheidend für die Fortführung der Schwangerschaft sind der Wunsch der Patientin, die Art des Tumors, seine Lokalisation und Ausbreitung sowie die Schwangerschaftswoche. Die Therapie sollte, wenn möglich, zeitnah beginnen, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden.

Operationen können während der gesamten Schwangerschaft durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß ist das 2. Trimester die günstigste Zeit.

Aufgrund des Risikos für Fehlbildungen sollte im 1. Trimester keine Chemotherapie erfolgen. In dieser Zeit werden die Organe des Kindes angelegt und es kann zu schweren Missbildungen kommen. Im weiteren Schwangerschaftsverlauf sind die meisten Medikamente anwendbar. Während dieser Zeit sorgt die Blut-Plazenta-Schranke dafür, dass viele Chemotherapeutika das Fruchtwasser und auch das ungeborene Kind in einer deutlich geringeren Konzentration erreichen.

Notwendige Bestrahlungen sind bis zur Hälfte des 2. Trimesters durchführbar, als Kontraindikation gilt der gesamte Beckenbereich.

Von endokrinen oder Immuntherapien wird abgeraten, da ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt besteht. Dies sollte erst nach der Entbindung stattfinden.

Manchmal ist es nötig, die Geburt früher als geplant einzuleiten, um die Krebstherapie fortsetzen zu können.

Therapie nach der Entbindung

Bei einem während der Schwangerschaft assoziiertem Brustkrebs ist nach der Entbindung das Gesamtüberleben geringer im Vergleich zu nicht schwangeren Frauen. Frauen mit dieser Tumorart gelten aufgrund der Veränderung des Brustdrüsengewebes als Hochrisikogruppe. Während der Schwangerschaft wird die Prognose als gut bewertet. Nach Entbindung und Abstillen ist jede empfohlene Therapie möglich.

Erhält die Mutter nach der Geburt eine Chemotherapie, wird in der Regel vom Stillen abgeraten, da die Wirkstoffe in die Muttermilch gelangen und vom Kind aufgenommen werden. Ohne eine Chemotherapie kann uneingeschränkt gestillt werden. Sollte eine Brust operiert oder bestrahlt worden sein, ist es empfehlenswert, sich an eine Stillberaterin zu wenden.

Zertifizierte Stillberaterinnen sind unter https://www.lalecheliga.de/ und https://www.bdl-stillen.de/ zu finden. 

Mitunter kann auch eine psychoonkologische Beratung unterstützen, denn eine Krebserkrankung während der Schwangerschaft ist sowohl physisch als auch psychisch eine Herausforderung. Über Hilfsangebote im Alltag kann der Sozialdienst der jeweiligen Klinik Auskunft geben. Im ambulanten Bereich stehen Krebsberatungsstellen zur Verfügung. Sie können Hilfe geben im Umgang mit der Krankheit und stehen bei sozialrechtlichen Fragen, beispielsweise zur finanziellen Absicherung, zur Rehabilitation oder zur Schwerbehinderung zur Seite.

 

Quellen:

www.medscape/oncology

www.krebsinformationsdienst.de

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